Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufs­unfähig­keitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufs­unfähig­keitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der in den letzten Jahren den Sprung aus Großbritannien und den USA auch nach Deutschland gemacht hat und mittlerweile von vielen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men angeboten wird. Die Dred-Disease-Versicherung zahlt einmalig den vereinbarten Geldbetrag, wenn beim Versicherten eine der im Vertrag aufgeführten schweren Krank­hei­ten auftritt - zum Beispiel Krebs, multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen. Im Leistungsfall fragt der Versicherer nicht, ob dauerhafte Berufs­unfähig­keit vorliegt. Die ärztliche Diagnose reicht aus, um die volle Versicherungssumme zu bekommen. Die häufigsten Ursachen für vorzeitige Berufs­unfähig­keit sind in einer Dread-Disease-Police allerdings nicht versichert. Keine Leistungen gibt es beispielsweise bei seelischen Erkrankungen sowie bei Krank­hei­ten des Bewegungsapparats und des Gefäßsystems. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb nicht als umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz geeignet. Sie kommt nur in Frage, wenn eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen ist.


Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro (Stand 2023) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.


Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildet hat.

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