Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufs­unfähig­keitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufs­unfähig­keitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der in den letzten Jahren den Sprung aus Großbritannien und den USA auch nach Deutschland gemacht hat und mittlerweile von vielen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men angeboten wird. Die Dred-Disease-Versicherung zahlt einmalig den vereinbarten Geldbetrag, wenn beim Versicherten eine der im Vertrag aufgeführten schweren Krank­hei­ten auftritt - zum Beispiel Krebs, multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen. Im Leistungsfall fragt der Versicherer nicht, ob dauerhafte Berufs­unfähig­keit vorliegt. Die ärztliche Diagnose reicht aus, um die volle Versicherungssumme zu bekommen. Die häufigsten Ursachen für vorzeitige Berufs­unfähig­keit sind in einer Dread-Disease-Police allerdings nicht versichert. Keine Leistungen gibt es beispielsweise bei seelischen Erkrankungen sowie bei Krank­hei­ten des Bewegungsapparats und des Gefäßsystems. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb nicht als umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz geeignet. Sie kommt nur in Frage, wenn eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen ist.


Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Wer darf sich privat krankenver­sichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenver­sichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro liegt (das entspricht 5.550 Euro im Monat; Stand 2023).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Die Private ist oft günstiger
Die private Kranken­ver­si­che­rung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.

Vergleich und Angebot Private Kranken­ver­si­che­rung
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